Verdienst du als Koch genug?
In 30 Sekunden siehst du, wo dein Lohn im Vergleich zum Mindestlohn aus dem L-GAV des Gastgewerbes steht. Wenn mehr möglich ist, suchen wir den Betrieb, der es bezahlt.
Ohne 13. Monatslohn und ohne Spesen. Stundenlöhne rechnen wir mit 182 Stunden auf den Monat um (42 Stunden mal 52 Wochen geteilt durch 12).
L-GAV-Mindestlohn 2026 für deine Angaben
CHF 4'528 / Monat
entspricht CHF 58'864 pro Jahr inklusive 13. Monatslohn
Quelle: Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), Art. 10, gültig ab 1. Januar 2026. Der L-GAV gilt nicht in allen Spital- und Heimküchen und nicht in Kantinen, die der Betrieb selber führt (Art. 2 L-GAV). Dort gelten eigene Anstellungsbedingungen. Mindestlöhne sind Untergrenzen, keine Marktlöhne.
Mehr Lohn ist möglich? Wir prüfen es für dich, kostenlos und vertraulich.
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Mindestlöhne 2026 nach L-GAV
Bruttolohn pro Monat, gültig ab 1. Januar 2026. Dazu kommt ein 13. Monatslohn. Der L-GAV ist allgemeinverbindlich. Nicht unterstellt sind Kantinen, die nur dem eigenen Personal dienen und selber geführt werden, sowie viele Spital- und Heimküchen mit eigenen Anstellungsbedingungen (Art. 2 L-GAV).
| Stufe | pro Monat |
|---|---|
| Mit EFZ (z. B. Koch/Köchin EFZ), Stufe IIIa | |
| Vollzeit | CHF 4'528 |
| Mit EFZ und 6 Tagen Weiterbildung, Stufe IIIb | |
| Vollzeit | CHF 4'635 |
| Mit Berufsprüfung (z. B. Chefkoch, Diätkoch), Stufe IV | |
| Vollzeit | CHF 5'293 |
| Mit EBA (z. B. Küchenangestellte/r EBA), Stufe II | |
| Vollzeit | CHF 4'070 |
| Mit Progresso-Ausbildung, Stufe Ib | |
| Vollzeit | CHF 3'943 |
| Ohne Berufslehre, Stufe Ia | |
| Vollzeit | CHF 3'713 |
Quelle: Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), Art. 10. Für 2027 sind bereits höhere Beträge beschlossen, für Köche EFZ CHF 4'555.
Eckwerte laut Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes.
Fragen zum Lohn
Gilt der L-GAV auch in Spital, Heim und Kantine?
Kommt auf den Betrieb an. Kantinen und Personalrestaurants, die ein externer Betreiber führt, sind dem L-GAV unterstellt. Ausgenommen sind Kantinen, die nur dem eigenen Personal dienen und von eigenem Personal geführt werden, sowie Restaurants in Spitälern und Heimen, die nicht öffentlich zugänglich sind oder mindestens gleichwertige Bedingungen bieten (Art. 2 L-GAV). Was für dich gilt, steht im Arbeitsvertrag.
Ist der Mindestlohn auch der übliche Lohn?
Nein. Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Mit Berufserfahrung, Weiterbildungen und Verantwortung zahlen viele Betriebe mehr. Genau da setzen wir an.
Wie rechne ich meinen Stundenlohn um?
Wir rechnen mit 42 Stunden pro Woche, wie im L-GAV für die meisten Betriebe, mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate, also mit 182 Stunden pro Monat. Stundenlohn mal 182 ergibt den vergleichbaren Monatslohn, ohne 13. Monatslohn und ohne Ferienzuschlag.
Was mache ich, wenn ich unter dem Mindestlohn verdiene?
Sprich zuerst mit deinem Betrieb. Bei Fragen zur Einhaltung des L-GAV helfen die Hotel & Gastro Union und die Gewerkschaften. Wenn du wechseln möchtest, unterstützen wir dich gerne.